|
Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt Euro 2,20
Der Kilometerpreis beträgt - bis einschließlich des 11. Kilometers Euro 1,67 - ab dem 12. Kilometer Euro 1,28 (4) Das Wartegeld wird für jede auch verkehrsbedingte Stillstandzeit erhoben, die während der Inanspruchnahme der Taxe entsteht, jedoch nur, wenn die einzelne Stillstandszeit länger als 60 Sekunden dauert, und nur für den Teil dieser Stillstandszeit, der über 60 Sekunden hinausgeht. Das Wartegeld beträgt je Stunde Euro 23,00 (5) Der Kilometerpreis und das Wartegeld werden nach Schalteinheiten von Euro 0,10 berechnet. b) Ab dem 1. Juni 2006 ergibt dies je Schalteinheit für den Kilometerpreis - bis einschließlich des 11. Kilometers - eine Teilstrecke von 59,9 Meter - ab dem 12. Kilometer - eine Teilstrecke von 78,1 Meter - für das Wartegeld - eine Wartezeit von 15,7 Sekunden (6) Bei Benutzung einer Taxe, die über mehr als vier Sitzplätze für Fahrgäste verfügt (Großraumtaxe), ist ein Zuschlag in Höhe von Euro 3,00 zu entrichten, wenn mehr als vier Fahrgäste gleichzeitig befördert werden. Er darf nur dann gefordert werden, wenn ein von der für die Genehmigung zuständigen Behörde erteilter Hinweis auf diese Vorschrift gut sichtbar in der Großraumtaxe angebracht ist. |
|||